Rasenpflege
… wir machen ihre Arbeit:
- Rasenschnitt
- vertikutieren
- düngen
- bewässern
- Laub entfernen
Gerne können Sie benötigte Materialien wie Pflanzerde, Düngemittel usw. über uns beziehen.
Erfolg braucht gute Partner für die Pflege ihrer Liegenschaft.
Wir übernehmen gerne die dauerhafte Betreuung ihrer Grünflächen. So können Sie sicher sein, dass die vereinbarten Leistungen zur richtigen Zeit ausgeführt werden. Zu unseren Kunden zählen viele Handwerksbetriebe so wie Hausverwaltungen.
Reparaturen, Pflege & Service
Hecken, Sträucher und Bäume
… wir machen ihre Arbeit:
- Hecken- und Strauchschnitt
- Einkürzen von Hecken
- Baumschnitt von kleineren Bäumen < 5m
- Entsorgung von Grünschnitt
Ein guter Schnitt sorgt für entsprechendes Wachstum.
Um das Beschneiden von Gartenpflanzen kommt man nicht herum, wenn das Wachstum nicht völlig ausufern soll. Wir besichtigen kostenlos ihren Garten und besprechen die Schnittweise nach ihren Wünschen.
Gartenpflege & Reinigung
… wir machen ihre Arbeit:
- Unkraut jäten
- Rindenmulch streuen
- Unkrautvlies verlegen
- Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreiniger
- Laub entfernen
Der Weg ist das Ziel
Seien es Ihre Einfahrt, Ihr Rasen, Ihre Terrasse oder das verlängerte Wohnzimmer: Am Ende unserer Pflegetätigkeit wird Ihr Zuhause in neuem Glanz erstrahlen.
Urlaubsservice
Urlaubsservice für Ihre Sicherheit
Sie fragen sich, wer in Ihrer Abwesenheit in ihrem Zuhause nach dem Rechten sieht? Sie können versichert sein: Bei uns ist alles in besten Händen!
Ihre Katze wird bewässert, der Rasen geleert,
der Briefkasten gemäht und die Blumen gefüttert.
Auf Wunsch essen wir Ihren Kühlschrank leer um ihn für Sie frisch zu füllen.
Soweit es uns möglich ist, führen wir Ihre individuellen Wünsche aus. Wir lassen Sie entspannt und sorgenfrei Ihren wohlverdienten Urlaub genießen.
Kontakt
Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung Ihres Gartens!
Wir sind ein kleines Dienstleistungsunternehmen in Linz und möchten Sie dabei unterstützen, dass Sie sich zuhause wohl fühlen.
Telefon
0699 1070 3296
Adresse
Ottensheimerstr. 72
4040 Linz/Urfahr
Geschäftszeiten
Dienstag – Freitag: 09 – 18 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Impressum
Haus & Garten Service
Liedl Mlasowsky OG
Ottensheimerstraße 72
4040 Linz
Geschäftsführung
Christoph Liedl
UID ATU66918008
Firmenbuchnummer 372543 h
Gerichtsstand Linz
Haftungshinweise:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die Inhalte unserer Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Alle Rechte vorbehalten. Inhalt und Struktur sowie die auf der Website verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Dateien usw. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Ihre Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Vewendung in anderen Websites oder Medien ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung durch uns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Zustandekommen des Vertrages
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines rechtlich gültigen Vertrages. Die Vertragsvereinbarung bedarf der schriftlichen, persönlichen oder telefonischen Form. Dabei reicht auch eine schriftliche bzw. mündliche Auftragsbestätigung, nach Auftragserteilung des Kunden aus. Damit akzeptiert und bestätigt der Kunde seine Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir führen grundsätzlich nur Aufträge durch, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
2. Preise
Die angeführten Preise sind Bruttopreise ( inkl. 20 % Mehrwertsteuer) und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Preisänderungen vor. Es gelten die vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Stundensätze oder Pauschalen. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon ist ein laufender Auftrag. Jede angefangene halbe Stunde wird als solche berechnet. Werden wir an der termingerechten Ausführung des Auftrages seitens des Kunden behindert, sei es durch Abwesenheit oder durch verspätete Stornierung (mindestens 2 Werktage vor Auftragsbeginn) des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 42,- € berechnet.
3. Einstellung der Tätigkeit
Wir können jederzeit, wenn nötig, die Tätigkeiten einstellen. Gründe wären: Verstoß gegen behördliche Auflagen, die Gewerbeordnung der Handwerksinnung oder ähnlicher Institutionen. Dann werden die bereits geleisteten Tätigkeiten sofort in Rechnung gestellt und sind umgehend zu entlohnen. Bei Pauschalleistung ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Ergibt sich erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei von Witterungsverhältnissen abhängigen Arbeiten erstrecken sich vereinbarte Ausführungstermine in dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern, bzw. unmöglich machen.
4. Haftung & Gewährleistung
Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten (Tag der Abnahme) unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung, wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, früherer unsachgemäßer Behandlung, verborgener Mängel sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur der Geldersatz bis zur Höhe für Schäden des Zeitwertes verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden wie Ertrags- und Verdienstausfall besteht nicht. Für an uns übergebene Schlüssel haften wir bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels bis max. € 200,- Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel oder Produkte, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernehmen wir keinerlei Haftung dafür. Für Produktmängel und Funktion der gelieferten Waren übernehmen wir keine Haftung. Für Produktgarantien sind generell die Hersteller verantwortlich. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Herstellergarantien. Wir haften nur, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, das der jeweilige Schaden tatsächlich durch uns verursacht wurde. Bei Pflanzen ist nur die Beanstandung der gelieferten Ware möglich, eine Anwuchsgarantie und Garantie auf Winterhärte wird nicht gegeben, ebenso wird ein bestimmtes Wachstum der Pflanzen nicht garantiert. Für die Sortenechtheit der gelieferten Pflanzen oder des gelieferten Saatgutes wird keine Gewähr übernommen. Bei berechtigten Beanstandungen folgt nach unserer Wahl entweder Nachbesserung der Arbeiten bzw. der fehlerhaften Ware, oder Neuausführung bzw. Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit in Anbetracht unserer betrieblichen Gegebenheiten und der Witterung und anderer diese Frist beeinflussender Parameter zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Von dieser Verpflichtung sind wir jedoch befreit, wenn die Schäden auf ausserhalb unserer Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Bei Zahlungsrückständen des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern, wenn der rückständige Betrag den für die Gewährleistung erforderlichen Aufwand übersteigt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet, einbaut oder nachzubessern versucht hat oder die durch nicht ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen verursachten Schäden zu beheben versucht. Bei Selbstbelieferung oder der Bereitstellung von Waren, Bau oder Hilfsstoffen durch den Kunden kann keine Gewährleistung für diese übernommen werden. Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware bei Lieferung. Spätere Schäden aufgrund normaler Alterung, Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauchs schliessen wir aus.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Leistungen und Lieferungen, soweit sie ohne Zerstörung oder Veränderung entfernt werden können, in unserem Eigentum. Wir dürfen daher auf Kosten des Kunden nach Überschreitung des vorgesehenen Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Androhung der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die Lieferung entfernen. Allfällig darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6. Gefahren
Der Auftraggeber hat uns über bekannte Gefahren im Zusammenhang mit den auszuführenden Arbeiten unaufgefordert und vollständig zu informieren. Gefahren können zum Beispiel sein: Leitungen, Kabel, Löcher, Gräben, giftige Pflanzen etc. Entstehen dem Auftraggeber Schäden dadurch, dass der Auftragnehmer nicht oder nicht ausreichend vom Auftraggeber über Gefahren informiert wurde, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
7. Pflanzenschutz- und Düngemittel
Für Schäden, die durch die ordnungsgemäße Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemittel entstehen übernehmen wir keine Haftung. Schadensersatzansprüche werden an dieser Stelle ausdrücklich ausgeschlossen. Die angestrebte Wirkung durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer ist bei nicht eintretender bzw. nur schwach eintretender Pflanzenschutzmittelwirkung weder schadensersatzpflichtig noch zu einer kostenlosen weiteren Pflanzenschutzmittelbehandlung verpflichtet.
8. Schnittmaßnahmen
Sollten Pflanzen nach einer Schnittmaßnahme nicht wie zu erwarten weiter wachsen oder absterben können keine Schadensersatzansprüche gegen den uns geltend gemacht werden, außer es kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweispflicht liegt beim Auftraggeber.
9. Unkrautentfernung
Die Unkrautentfernung gilt als auftragsgemäß ausgeführt, auch wenn noch wenige Unkräuter völlig oder nur deren Wurzel auf der Auftragsfläche (lebensfähig) zurückbleiben. Eine bestimmte Dauer, die die Auftragsfläche unkrautfrei beleibt kann nicht garantiert werden.
10. Schiedsgutachten und Gerichtsstand
Bei Meinungsverschiedenheiten über Fragen fachlicher Art zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist das Schiedsgutachten eines Sachverständigen, der auf Antrag eines der Streitteile von der zuständigen Landeskammer aus der Liste der ständig gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen ist, bindend. Die Kosten des Gutachtens trägt jener Teil, dessen Meinung unterliegt im Zweifelsfalle werden die Kosten von den Streitteilen je zur Hälfte getragen. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Leistungserfüllung erfolgte, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung vorliegt oder zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
11. Zahlungsweise und Zahlungsverzug
Bis zu einem Rechnungsbetrag von € 150,- wird bei Zahlung mit Überweisung ein Aufschlag von € 1,50 verrechnet. Bei einem höheren Rechnungsbetrag entfällt dieser Aufschlag bei Zahlung mit Überweisung. Bei bargeldloser Zahlung wird dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung der Rechnung gewährt. Dabei gilt das Datum des Zahlungseinganges auf unserem Konto. Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt dafür Mahngebühren und eine Aufwandsentschädigung zu erheben. Die Mahngebühren in Höhe von € 10,- fallen ab der ersten Mahnung an. Nach der zweiten Mahnung wird von uns ein Inkassobüro beauftragt bestehende Forderungen einzutreiben. Bei ausbleibender Zahlung sind wir berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen, dies gilt auch für bereits angezahlte Teilleistungen. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12. Vertragsstornierung / Vertragsablehnung / Vertragende
Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen. Andernfalls wird der Betrag von € 42,- berechnet. Wir lehnen grundsätzlich alle Aufträge ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Ohne schriftliche Reklamationen bis zum Tag der Abnahme, erkennt der Kunde die erbrachte Leistung von uns im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis gilt als „ordentlich“ beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber uns.
13. Abweichende Geschäftsbedingungen und Teilnichtigkeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen welcher Art immer, die zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind zur Gänze unwirksam. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
14. Fotos und Videoaufnahmen
Die Ausführung von Aufträgen darf von uns sowohl durch Foto- als auch durch Videoaufnahmen dokumentiert werden. Wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht dürfen entsprechende Aufnahmen uneingeschränkt von uns verwendet und verarbeitet werden, z.B. für Werbemaßnahmen.
15. Datenschutz
Wir speichern die Daten unserer Kunden ausschließlich zu Verwaltungs- und Buchführungszwecken. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.